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-nach Terminvereinbarung-
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) B1 Prüfung
Nach Zusendung Ihrer Daten, wird kontrolliert, ob Sie an der DTZ-Prüfung teilnehmen dürfen oder nicht.
Sie erhalten von uns eine Rückmeldung innerhalb der Woche per Mail.
*Wichtig*: Falls Sie an der DTZ-Prüfung teilnehmen dürfen, erfolgt die Anmeldung persönlich. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich.
Aktuelle Prüfungstermine
- 26.04.2025 (freie Plätze)
- 10.05.2025 (freie Plätze)
- 24.05.2025 (freie Plätze)
- 07.06.2025 (freie Plätze)
- 21.06.2025 (freie Plätze)
- 05.07.2025 (freie Plätze)
- 19.07.2025 (freie Plätze)
Prüfungsgebühr: 180€
FAQ
DTZ Prüfung
Teilnehmende, die eine PKZ-Nummer besitzen.
Die PKZ-Nummer (persönliche Kennziffer) ist eine Identifikationsnummer für die Integrationskurse. Jeder Teilnehmende in den Integrationskursen hat diese Nummer. Jeder, der einen Kurs besuchen muss oder einen Antrag auf Zulassung für einen Integrationskurs gestellt hat, ist im Besitz dieser Nummer. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Verpflichtung/Berechtigung zu den Integrationskursen, welche Sie von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erhalten haben, damit Sie einen Integrationskurs besuchen können oder müssen. Falls Sie Hilfe brauchen, wäre es ratsam, Ihre alte Sprachschule zu kontaktieren, wo Sie einen Integrationskurs besucht oder angemeldet haben. Diese können Ihnen helfen, um die PKZ-Nummer zu erhalten.
Falls Sie eine PKZ-Nummer besitzen und noch keinen Kurs besucht haben, dürfen Sie nicht sofort die DTZ-Prüfung schreiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht vor, dass sich Teilnehmende erst in einer Sprachschule für die Integrationskurse anmelden und den Einstufungstest absolvieren, um das Sprachniveau herauszufinden. Folgend müssen Teilnehmende mindestens 100 Unterrichtsstunden (1 Modul) besuchen, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen. Falls Sie allerdings über ausreichende Sprachkenntnisse besitzen, sodass Ihr Ergebnis für die DTZ-Prüfung ausreicht, müssen Sie keinen Kurs besuchen. Dies wird Ihnen allerdings die Sprachschule, in der Sie den Einstufungstest absolvieren, mitteilen.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist das nicht erlaubt. Jeder Teilnehmende, der die Prüfung schreiben möchte, muss sich persönlich bei uns melden, um and der Prüfung teilzunehmen.
Wir müssen das originale Ausweisdokument vor Ort kontrollieren, um herauszufinden, ob es sich hierbei um die auf dem Ausweis ersichtliche Person tatsächlich handelt oder nicht. Deshalb ist eine Anmeldung mit Vollmacht nicht erlaubt.
Sie dürfen die DTZ-Prüfung erst schreiben, wenn Sie sich aus Ihrem Integrationskurs abmelden. Ohne Abmeldung, dürfen Sie nicht an der DTZ-Prüfung teilnehmen. Falls wir allerdings merken, dass Ihr Sprachniveau nicht ausreicht und Sie erst neu den Kurs begonnen haben, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die erste DTZ-Prüfung ist immer kostenlos für Teilnehmende, die eine PKZ-Nummer besitzen. Wenn Teilnehmende die DTZ-Prüfung nicht bestehen sollten, müssen die weiteren versuche selbst bezahlt werden.
Ja, das dürfen Sie. Wir raten Ihnen, dass Sie erst auf das Ergebnis der geschriebenen Prüfung warten, bevor Sie eine neu Schreiben.
Falls Sie eine PKZ-Nummer haben, welche storniert wurde und somit nicht mehr gültig ist, dürfen Sie den ersten kostenlosen Versuch nicht in Anspruch nehmen. Sie müssen erst einen neuen Antrag auf Zulassung stellen, damit Sie eine neue PKZ-Nummer vom Bundesamt erhalten. Hierzu können Sie eine Sprachschule besuchen, die Integrationskurse anbieten. Falls Sie jedoch alle kostenlosen Versuche verbraucht haben und nun die Prüfung selbst bezahlen müssen, ist es nicht wichtig. Sie dürfen an der Prüfung auf eigene Kosten teilnehmen.