Ansprechpartner*in
Frau A. Sekmen
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (B.A.)
0231 – 999 510 14
[email protected]
Sprechstunden
Montag – Freitag
09:00 – 16:30 Uhr
– nach Terminvereinbarung –
Erziehungsbeistandschaft (EBS)
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die Erziehungsbeistandschaft hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei ihrer Verselbstständigung zu unterstützen, wobei das jeweilige Umfeld berücksichtigt werden muss. Die Unterstützung wird an die Lebenssituation der jungen Person angepasst. Die Aufgaben der Erziehungsbeistandschaft hängen vom Alter, der Situation und den Problemen der Klient*innen ab. Fachkräfte der Erziehungsbeistandschaft arbeiten aufsuchend und begleiten die Klient*innen im Alltag. Die Intensität der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Im Folgenden werden beispielhaft mögliche Punkte der Begleitung und Unterstützung aufgeführt:
– Verhaltensänderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (inklusive Sozialverhalten in Schule, Ausbildung und Beruf)
– Entwicklungsförderung bzw. Förderung und Stärkung von Kompetenzen
– Gruppen- freizeitpädagogische Angebot
– Handlungs- und erlebnisorientierte Angebote
– Sozialräumliche Vernetzung
– Stärkung der Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls
Die Unterstützung umfasst die Wiederherstellung fester, familiärer Beziehungen, Eltern- und Familienberatung sowie Erziehungsberatung. Es wird darauf geachtet, das Kindeswohl zu gewährleisten und Fremdunterbringungen zu vermeiden. Zudem werden die in anderen Hilfeformen erreichten Ergebnisse, wie beispielsweise durch eine Familientherapie, einem Psychiatrieaufenthalt oder einer Tagesgruppe, gesichert. Schließlich können weiterführende Hilfen wie therapeutische Einrichtungen oder spezielle Förderangebote kontaktiert, eingeleitet und begleitet werden.
Die Beziehungsgestaltung zwischen den Fachkräften und Kindern bzw. Jugendlichen ist von entscheidender Bedeutung für eine gelingende und zielführende Zusammenarbeit. Ein handlungsorientierter und freizeitpädagogischer Arbeitsansatz ist dabei von großer Wichtigkeit. Neben der Kontaktdichte ist insbesondere die Beziehungsqualität ein wichtiger Aspekt, weshalb der Träger zu Beginn der Betreuung vorrangig auf eine Eignung in der Person der betreuenden Fachkraft achtet. Die methodische Umsetzung erfolgt durch Angebote, die sich an der Lebensrealität der jungen Menschen orientieren. Die Erziehungsbeistand zuständige Fachkraft trägt Ideen zur Gestaltung der Kontakte bei und fördert die Ressourcen von Kindern und Jugendlichen zur Entwicklung eigener Ideen.
Zitat
Ablauf einer Erziehungsbeistandschaft
Anfrage und Betreuungsplanung:
Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem*der zuständige*n Koordinator*in der Ambulanten Dienste auf, um Anfragen bezüglich der angebotenen Leistungen zu adressieren. Im Zuge dessen wird der Bedarf geklärt und die Modalitäten der Hilfeleistung erörtert. Im Anschluss wird ein Termin für ein ausführliches Gespräch vereinbart, um die Angelegenheit zu konkretisieren.
Betreuungsbeginn:
Das Jugendamt klärt vor Beginn der Arbeit, ob der junge Mensch mit den Fachkräften der Ambulanten Dienste zusammenarbeiten will. Das Jugendamt, die Erziehungsbeistände und der junge Mensch bzw. seine Erziehungsberechtigten sprechen darüber, was bisher passiert ist und wie die Hilfe aussehen soll. Diese Einschätzung beruht auf den bekannten Fakten und der fachlichen Sicht des Jugendamtes und der Fachkräfte der Ambulanten Dienste. Anschließend werden Umfang und Beginn der Maßnahme mit allen Beteiligten vereinbart und das weitere Vorgehen abgesprochen. Damit die Arbeit beginnen kann, müssen die zuständigen Stellen die Kostenübernahme zusichern.
Erstellung des Hilfeplans:
Die Grundlage für das Angebot der Ambulanten Dienste ist ein fachlich und rechtlich fundiertes Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII. Die Ziele und Maßnahmen werden in einem Hilfeplanverfahren mit allen Beteiligten erarbeitet, dokumentiert und in regelmäßigen Abständen überprüft. Am Hilfeplanverfahren sind die Familien, die Jugendamtsmitarbeitenden und die Fachkräfte der Ambulanten Dienste beteiligt. Die Grundlage für die Festlegung von Zielen sowie Art und Umfang der Hilfe bildet eine psychosoziale Diagnose. In diese Diagnose fließen die formulierten Wünsche und Bedürfnisse des jungen Menschen und dessen Familie ein. Der Hilfeplan stellt für alle Beteiligten eine rechtsverbindliche Grundlage für das weitere Handeln dar.
Der Hilfeplan definiert genau:
– die Ziele der Maßnahme
– den Ort der Hilfe und Beratung
– wie oft und wie lange die Hilfe stattfindet
– wie die Arbeit dokumentiert wird
– wer zuständig ist und welche Verantwortlichkeiten es gibt
– sonstige Hilfen und Vereinbarungen
Gemäß § 30 SGB VIII obliegt die Prüfung des Bedarfs sowie die Gewährung der Maßnahmen dem Jugendamt, während die Aufstellung eines Hilfeplans sowie die Bewilligung der Arbeit durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid obligatorisch für den Beginn der Maßnahme sind.
Die alltägliche Ausgestaltung der Hilfe wird in Kooperation zwischen dem Hilfeempfänger und den Erziehungsbeiständen der Ambulanten Dienste erarbeitet. Im Rahmen der Eingangsdiagnose erfolgt eine Überprüfung, wobei eine intensive Beratung durch das Team Träger die Grundlage darstellt. Bei aktuellen Veränderungen des Hilfebedarfs, die auf Entwicklungen oder veränderte diagnostische Einschätzungen zurückzuführen sind, kommt es zu einer kurzfristigen Fortschreibung des Hilfeplans.
Neubewertung des Hilfeplans und Hilfeplangespräch:
Gemäß des Hilfeplans werden die Maßnahmen in regelmäßigen Abständen evaluiert und bei Bedarf modifiziert, neu formuliert oder auch eingestellt. Eine erstes Hilfeplangespräch zur gemeinsamen Überprüfung findet in der Regel spätestens 6 bis 8 Wochen nach Beginn der Jugendhilfemaßnahme statt. Im Rahmen dieses Gesprächs erfolgt eine Reflexion und Bewertung des bisherigen Verlaufs der Maßnahme.
Ende der Hilfe:
Ein Ende der Hilfe kann abhängig von verschiedenen Faktoren erfolgen. Dazu zählen die Situation der Familie, deren Bedürfnisse sowie die fachliche Einschätzung des Jugendamtes und der Fachkräfte der Ambulanten Dienste. Das Ende der Betreuung wird in einem Hilfeplangespräch vereinbart, welches, wie zuvor erwähnt, regelmäßig oder auf Wunsch eines Beteiligten einberufen wird. In diesem Gespräch erfolgt eine Reflexion des bisherigen Maßnahmenverlaufs und eine Erörterung über die Sinnhaftigkeit der Weiterbewilligung der Hilfe. Das Ende der Betreuung erfolgt zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt.
Begründungen für Ende der Hilfen:
– Die Hilfe wird beendet, wenn die Ziele erreicht sind und keine neuen Ziele mehr bestehen.
– Die Hilfe kann auch früher beendet werden, wenn sich die Ziele als nicht realisierbar erweisen, die Erziehungsbeistandschaft sich als nicht geeignet erweist, wenn die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen nicht mehr mit den Mitarbeitenden der Ambulanten Dienste zusammenarbeiten wollen oder die vereinbarte Hilfe nicht ausreicht, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
Der Übergang in ein anderes Jugendhilfeangebot, beispielsweise in eine Tages- oder Wohngruppe, kann ebenfalls begleitet werden. Die Erziehungsbeistandschaft endet entweder mit dem Wechsel in ein anderes Jugendhilfeangebot oder zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt.