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Gefördert vom

Ansprechpartnerin

Ulyana Tichonow
Verwaltung

0231 – 330 154 38
[email protected]

Sprechstunden

Montag  – Freitag 

09:00 – 16:00 Uhr

-nach Terminvereinbarung-

MiA-Kursen | MigrantInnen stark im Alltag

Die MiA-Kurse sind speziell konzipiert um die Teilnehmer:innen im Alltag zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich gegenseitig zu unterstützen und Neues zu lernen. Funktionsweise und Teilnahmevoraussetzungen für MiA-Kurse:

Kostenfrei | Anmeldung erforderlich

Termin/Kurstage:

dienstags und freitags | um 09:00 Uhr
dienstags und freitags | um 12:30 Uhr
montags und mittwochs | um 12:30 Uhr

Kursstart:

Kurse starten immer, wenn genügend Teilnehmer da sind.
Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf unseren Instagram und Facebook Accounts nach.
Infos

Inhalt und Ablauf des MiA-Kurses:

Die Kurse bieten Gelegenheit, über wichtige Themen zu sprechen. Verbesserung der Deutschkenntnisse ist ein Schwerpunkt des Kurses. Gelegentlich werden auch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers angeboten, wie Stadterkundungen oder gemeinsame kreative Aktivitäten wie Nähen, Singen oder Malen.

Teilnehmer:innen und Kursstruktur:

Die Kursgruppe besteht bei Mia Frauenkursen ausschließlich aus Frauen und MIA Männern ausschließlich aus Männern.
Die Kursleiterin ist ebenfalls eine Frau oder ein Mann. Ein Kurs erstreckt sich über 34 Stunden und kann sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken. Es ist möglich, an bis zu drei aufeinanderfolgenden Kursen teilzunehmen. Die Kursinhalte werden an die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen angepasst. Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos.

Teilnahmevoraussetzungen:

Um am MiA-Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und folgenden Kriterien entsprechen:

Sie sind eine zugewanderte Frau, die in Deutschland lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, aber eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat. Sie sind Asylbewerberin und stammen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia oder Syrien. Sie sind Asylbewerberin, vor dem 1. August 2019 nach Deutschland gekommen, haben seit mindestens drei Monaten eine Aufenthaltsgestattung und stammen aus einem Land, das nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft ist. Außerdem sind Sie berufstätig, arbeitssuchend oder haben ein nicht schulpflichtiges Kind. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diesen Kriterien entsprechen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an uns zu wenden. Wir helfen Ihnen und geben weitere Informationen und Unterstützung.