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Ansprechpartner*in

Frau A.Sekmen
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A.

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09:00 – 16:30 Uhr

-nach Terminvereinbarung-

Sozialpädagogische Familienhilfe

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Unterstützung für Familien: Gemeinsam Zukunftschancen gestalten

Familien, in denen Herausforderungen bestehen, benötigen besondere Unterstützung, insbesondere wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe und die Zukunftschancen der Kinder und der gesamten Familie geht. Kinder, die in schwierigen Lebenslagen aufwachsen – oft verstärkt durch einen Migrationshintergrund – sind besonders gefährdet, selbst soziale Benachteiligungen zu erfahren oder sich ungünstig zu entwickeln. Die Verringerung dieses Risikos hängt entscheidend von der Unterstützung durch Dritte ab. Hier setzt die sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII an, indem sie praxisnahe und stärkende Lösungen erarbeitet, die langfristig wirken.

Um die bestmöglichen Wege zu finden, ist es wichtig, dass die ambulante Hilfe des Familienzentrums Westfalia individuell und in enger Zusammenarbeit mit den Familien, Kindern und zuständigen Behörden gestaltet wird. Als Migrantenorganisation setzt Westfalia ausschließlich erfahrene und qualifizierte  Mitarbeitende ein, die mit den besonderen Lebensumständen vertraut sind. Viele Mitarbeitende haben selbst einen Migrationshintergrund und sprechen oft die Muttersprache der Familien (wie Türkisch, Arabisch, Deutsch, Englisch oder Französisch). Dies erleichtert den Zugang, schafft schnell Vertrauen und bildet eine solide Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

Ein weiterer Vorteil des Familienzentrums Westfalia sind die zusätzlichen Angebote, die meist kostenfrei von Kindern und Eltern genutzt werden können. Diese „vernetzten Hilfen“ unterstützen und verstärken die angestrebten Veränderungen und fördern ein gutes Miteinander – nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch darüber hinaus.

Eingesetzte Methoden

Die Sozialpädagogische Familienhilfe setzt auf eine Vielfalt an bewährten Arbeitsmethoden und Interventionsformen, um Familien in herausfordernden Lebenssituationen gezielt zu unterstützen. Zu den zentralen Methoden zählen:

  1. Einzel-, Paar- und Familiengespräche: Diese Gespräche bieten den Rahmen für eine systematische und individuelle Bearbeitung von Anliegen und Problemen. Sie dienen dazu, Kommunikationsprozesse innerhalb der Familie zu verbessern, Beziehungsdynamiken zu reflektieren und Lösungen zu entwickeln, die die familiäre Situation stabilisieren.

  2. Erziehungsberatung: Im Mittelpunkt der Erziehungsberatung steht die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe. Ziel ist es, Erziehungskompetenzen zu stärken, alternative Erziehungsmethoden aufzuzeigen und den Umgang mit erzieherischen Herausforderungen zu verbessern. Diese Beratung stützt sich auf entwicklungspsychologische Erkenntnisse und fördert die gesunde Entwicklung des Kindes.

  3. Krisenmanagement und Konfliktbewältigung: Hierbei werden Familien in akuten Krisensituationen unterstützt. Durch gezielte Interventionen wird versucht, die Krise zu entschärfen und den Betroffenen Strategien zur Konfliktlösung zu vermitteln. Dies kann durch den Einsatz von Deeskalationstechniken, mediativen Gesprächen und kurzfristigen Kriseninterventionen erfolgen.

  4. Resilienz- und Kompetenzförderung: Ein zentrales Ziel der sozialpädagogischen Arbeit ist die Stärkung der Resilienz, also der Widerstandskraft von Familien und Einzelpersonen. Dies geschieht durch die gezielte Förderung von individuellen Ressourcen, sozialen Kompetenzen und der Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen. Hierbei werden wissenschaftlich fundierte Methoden wie Resilienztrainings und Empowerment-Techniken eingesetzt.

  5. Vernetzung im Sozialraum: Die Integration und Vernetzung der Familien im sozialen Umfeld ist ein weiterer wichtiger Aspekt der sozialpädagogischen Arbeit. Durch den Aufbau von Netzwerken und die Vermittlung von Hilfsangeboten im Sozialraum wird die soziale Teilhabe der Familien gefördert. Dies geschieht in enger Kooperation mit anderen sozialen Diensten, Schulen und kommunalen Einrichtungen.

Die Grundlage dieser Arbeit bildet eine vertrauensvolle und respektvolle Arbeitsbeziehung zwischen der Fachkraft und den Klientinnen. Diese Beziehung ist entscheidend für den Erfolg der Interventionen. Das Partizipationsempfinden der Klientinnen, also ihre Einbindung in Entscheidungsprozesse, ist ein weiterer zentraler Aspekt. Es ermöglicht den Klient*innen, sich aktiv an der Gestaltung der Hilfsmaßnahmen zu beteiligen, was die Nachhaltigkeit der erzielten Fortschritte erhöht. Schließlich basiert das Handeln der Fachkräfte auf einem fachlich-professionellen Fundament, das durch kontinuierliche Weiterbildung, Supervision und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gestützt wird.

Konzept: Sozialpädagogische Familienhilfe Schwerpunkt Migration

Familien, in denen ein oder mehrere Mitglieder besondere Herausforderungen meistern müssen, benötigen gezielte Unterstützung, um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Kinder, deren Eltern von psychischen Erkrankungen oder anderen sozialen Belastungen betroffen sind, wachsen oft in besonders schwierigen Lebenssituationen auf. Diese Herausforderungen können zusätzlich verstärkt werden, wenn ein Migrationshintergrund hinzukommt. Solche Kinder sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, im Laufe ihres Lebens selbst psychische oder soziale Belastungen zu entwickeln oder sozial benachteiligt zu werden. Neben möglichen genetischen Faktoren spielen psychosoziale Einflüsse eine zentrale Rolle, wobei der Migrationshintergrund eine bedeutende Komponente darstellen kann. Die Unterstützung, die Kinder in solchen Situationen durch Dritte und innerhalb der Familie erhalten, ist entscheidend, um dieses Risiko zu mindern.

Für Eltern, die mit einer psychischen Erkrankung oder anderen Belastungen leben, kann die Erziehung ihrer Kinder, die Bewältigung des Haushalts, die Gestaltung des Alltags und der Umgang mit ihrer eigenen Situation eine Herausforderung sein, die sie nur mit entsprechender Unterstützung meistern können. Um die Bedürfnisse der Eltern und Kinder zu verstehen und die notwendige Unterstützung effektiv anzubieten, ist nicht nur fachliche Kompetenz erforderlich, sondern auch ein tiefes Verständnis für die spezifischen Lebensrealitäten, die ein Migrationshintergrund mit sich bringen kann. Dies ist besonders wichtig, um die Eltern zur Zusammenarbeit zu motivieren und eine vertrauensvolle Begleitung zu gewährleisten.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe, die das Westfalia Bildungszentrum e.V. als Migrantenorganisation mit ihrem Familienzentrum anbietet, ist eine ambulante Unterstützung, die genau auf diese besonderen Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Hilfe wird individuell und flexibel an die Lebensumstände der Kinder und ihrer Familien angepasst, um eine nachhaltige und einfühlsame Begleitung zu ermöglichen

Unsere Arbeit richtet sich vorwiegend an Kinder bis 14 Jahre und ihre Familien, die häufig einen Migrationshintergrund haben. Zu unseren Angeboten zählen die „Sozialpädagogische Familienhilfe“ gemäß § 31 SGB VIII sowie die individuelle Entwicklung und Erstellung der Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und dem Kind gemäß § 36 SGB VIII – jeweils in enger Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Dortmund.

Je jünger das Kind ist, desto intensiver arbeiten wir mit den Sorgeberechtigten und dem sozialen Umfeld des Kindes zusammen. Innerhalb des Westfalia Bildungszentrums e.V. bieten wir den Kindern zusätzlich die Möglichkeit, unsere Lern- und Jugendplattform zu nutzen, wo sie in einem sicheren Rahmen Gleichaltrige kennenlernen können. Kostenfrei werden unter anderem Spielenachmittage, gemeinschaftliche Lernunterstützung sowie sportlich-kulturelle Ausflüge und Aktionen angeboten.

In unseren Gruppenangeboten erleben die Kinder soziales Lernen, entwickeln gemeinsam neue Perspektiven – wie beispielsweise im Kunstprojekt „UDO“ (Unser Dortmund) – und profitieren voneinander, sei es bei schulischen Themen, der Berufsvorbereitung, durch Mentoring oder bei gemeinsamen Aktivitäten wie Ausflügen und Kochabenden. Auch Geschwister werden in altersgerechte Angebote eingebunden, um ihre Bedürfnisse ebenfalls zu berücksichtigen.

Neben den Angeboten für Kinder können auch die Eltern im Rahmen unseres Familienzentrums „vernetzte Hilfen“ in Anspruch nehmen und sich an laufenden Programmen beteiligen. Die Erziehungsberatung des Zentrums steht den Eltern offen und bietet flexible Unterstützung in Erziehungsfragen, sei es in Einzelgesprächen oder in kleinen Gruppen. Zu den Themen unserer offenen Angebote für Eltern zählen Erziehungsberatung, Stressmanagement, Zeitplanung, die Schaffung von Tagesstrukturen sowie begleitende Maßnahmen wie Familien- und Elternseminare, aufsuchende Hilfen und Elternabende. Ziel ist es, einen vertrauensvollen Austausch unter den Eltern zu fördern und ihnen dabei zu helfen, die Herausforderungen des Familienalltags erfolgreich zu bewältigen.

Jede Anfrage des Jugendamtes wird zunächst von einem Fallbegleiter bei Westfalia Bildungszentrum entgegengenommen. Dieser bleibt Kontaktperson für den zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt und steht im engen, regelmäßigen Austausch mit der Familie und dem zuständigen Betreuer. Der Fallbegleiter koordiniert den Verlauf der Maßnahme, ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, bildet eine Metaebene und ist Kontrollinstanz. 

In jedem Einzelfall wird in der Falleingangsphase je nach Fall die Art und Dauer der Hilfe mit dem zuständigen Jugendamt abgesprochen (Hilfeplangespräch). Es wird für jeden Fall eine eigene, individuell ausgerichtete Herangehensweise im Fallteam erarbeitet und ein passender Fallbetreuer beauftragt. Der Arbeitsauftrag wird der jeweiligen Situation wirkungsorientiert angepasst (prozessorientiertes Arbeiten). Es wird genau darauf geachtet, dass das Spannungsfeld zwischen zu direktiven Anleitungen und der Gefahr des Systemdrucks ausgehalten und produktiv genutzt wird. 

Zusammen mit dem Jugendamt, den Sorgeberechtigten und dem Kind wird eine Hilfeplanung entwickelt und erstellt (§ 36 SGB VIII). Anknüpfungspunkt ist die Selbstverantwortung und Motivation des Klienten – Hilfe zur Selbsthilfe, denn an seinen Ressourcen orientiert sich die Maßnahme. Das Kind wird im Sinne der Partizipation in alle Entscheidungsprozesse eingebunden (maximale Transparenz). Dies gilt, jeweils altersgemäß, bereits beim Erstgespräch, für die Erziehungs- und Hilfeplanung als auch für die Berichterstattung, in dem die betreffenden Passagen und Einschätzungen gemeinsam diskutiert und reflektiert werden. Auch die Eltern werden in den Prozess von Anfang an einbezogen. 

Es besteht Flexibilität von Seiten unserer Betreuer innerhalb des Stundenkontingents. So arbeiten wir – soweit es z.B. die Arbeitszeit der Eltern erfordert – regelmäßig auch nach 16 Uhr. Viele der „vernetzten“ Maßnahmen bei Westfalia Bildungszentrum e.V. finden in den frühen Abendstunden statt, damit auch Familien daran teilnehmen können. 

Das Angebot im Familienzentrum reicht von niederschwelligen Sprachkursen und kulturell orientierten Treffen (zur Förderung der Inklusion) bis hin zu Kochabenden, Freizeitaktionen 4 

oder dem wöchentlich stattfindenden Frauencafé (zweischichtig). Letztere Angebote dienen der Förderung zur Verselbstständigung im privaten Umfeld. 

Wir sorgen für die Vernetzung aller für den Hilfeplan relevanten Personen und Institutionen (inkl. des Kontaktes zur Schule, Kita, OGS und Sonstige). Proaktiv wird eine konstruktive Veränderung der Situation angestrebt. Wir legen Wert auf zügige, transparente und unkomplizierte Kommunikation nach innen und außen. 

Die Herangehensweise ist systemisch, das Umfeld und der Sozialraum (Migrationsmilieu etc.) werden einbezogen. Die Teilnahme der gesamten Familie an den „vernetzten“ Möglichkeiten bei Westfalia wird gemeinsam erwogen, so können die Kinder und die Eltern sich an den Angeboten des Familienzentrums, zum Beispiel „UDO“ beteiligen und hier ihren Interessen nachgehen. 

Unser Ziel ist eine belastbare Beziehung zwischen Betreuer und Klient, die von Empathie, Verständnis und gegenseitigem Respekt geprägt ist, jedoch ohne Gefälligkeit. Insgesamt geht es darum, dass sich die Klienten mit den Angeboten und den Hilfestellungen wohl fühlen können, dass zu ihnen eine positive Arbeitsbeziehung hergestellt werden kann, die nicht nur in der betreuenden Beziehung gesehen wird, sondern auch im Umfeld. Das soziale Lernen, das Stärken von Ressourcen sowie die Erarbeitung von Handlungsalternativen können so leichter angegangen und letztere im Alltag leichter ausprobiert werden. 

Bei Verdacht der Gefährdung des Wohles eines Kindes wird das Jugendamt der Stadt Dortmund umgehend informiert und einbezogen. Die Fachkraft des Schutzauftrags (§ 8 SGB VIII) des Jugendamtes wird eingebunden und wirkt an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit. Die Entscheidung obliegt dabei selbstverständlich der insofern erfahrenen Fachkraft (gemäß §§ 8a, 8b und §4 KKG). Hilfen bei Inobhutnahme oder Rückführungsmaßnahmen sind möglich, stets in Rücksprache und auf Weisung des Jugendamtes. 

Berichterstattung: Der Fallverlauf wird nachvollziehbar und regelmäßig dokumentiert. Die regelmäßigen Berichte umfassen mindestens die Punkte: 

  • Kurze Beschreibung des jeweiligen Verlaufs der Kontakte 
  • Beschreibung zentraler Komponenten wie z.B. der Entwicklungsstand des Kindes 
  • Einschätzung der Besonderheiten der Beziehungsstrukturen unter Berücksichtigung der eigenen Veränderungsbereitschaft und der Veränderungsbereitschaft der Umgebung 
  • Einsatz methodischer Elemente aus den Bereichen Ermutigung und Aktivierung (wichtig für den Beziehungsaufbau), direktiver und kontrollierender Elemente. 
  • Einsatz protektiver Ressourcen (außerfamiliär) beim Träger, hier Westfalia Bildungszentrum e.V. oder außerhalb des Trägers (Helfernetzwerk oder Vereine, Gruppen etc.). 
  • Einschätzungen und Bewertungen des Prozessverlaufs auf Basis des Hilfeplanes. 
  • Empfehlung einer – sofern erforderlichen – möglichen Neuausrichtung oder Nachjustierung der Ziele (fortlaufende Evaluation des Fallverlaufes). 

Migration: Westfalia Bildungszentrum e.V. ist ein Verein, der 1995 von Migrantinnen und Migranten gegründet wurde. Der Verein verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Gegenüber anderen Trägern bietet das Familienzentrum von Westfalia einen hervorragenden Zugang zur Zielgruppe. Einerseits sind die betroffenen Menschen Westfalia durch das bestehende Angebot bereits schon bekannt (Sprach- und Integrationskurse, aus dem Familienzentrum oder der Jugendplattform), andererseits haben Menschen mit Migrationshintergrund zu den Mitarbeitenden einer Migrantenorganisation eventuell mehr Vertrauen und weniger Hemmungen. Kurz: Die Kontaktaufnahme sowie Anbindung könnte leichter verlaufen. Zusätzlich sind die spezifischen Probleme von Migrantinnen und Migranten Westfalia bekannt, auch das ein Vorteil und nicht zuletzt ist noch die Sprachbarriere zu nennen. Die Mitarbeitenden sprechen Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Persisch, Albanisch, Mazedonisch, Russisch, Englisch und Französisch – es sind viele Sprachen durch die MitarbeiterInnen im Familienzentrum vorhanden, weitere können bei Bedarf als Übersetzer hinzugezogen werden. 

Verknüpfung mit bestehenden Projekten: Das Westfalia Bildungszentrum bietet die Möglichkeit für Menschen an verschiedenen Projekten und Kursen teilzunehmen. Je nach Einzelfallbedarf kann das Angebot der SPFH im Familienzentrum problemlos mit den laufenden Projekten oder passenden Kursen des Bildungszentrums verknüpft werden. Ganz konkret gibt es z.B. „FIT in Deutsch (Ferien-Intensiv-Training), den „Talent-Campus“ (Spielenachmittage, Filmbesuche, etc.) – beides geförderte Projekte (für die Teilnehmenden kostenfrei), oder z.B. ein Projekt für Frauen zum Thema sexuelle Gewalt (It’s my life). Kostenfrei sind alle öffentlich geförderten Projekte (z.B. BAMF-Projekte). Nicht nur, dass der Klient oder die Klientin sich so gut eingebunden und gewertschätzt fühlt, neue Kontakte knüpfen kann, ist wichtig, sondern auch, dass er oder sie ergänzend an sozialen Projekten oder Kursen teilnehmen kann, die zusätzlich einen positiven Input neben der offiziellen SPFH leisten. 

Westfalia hält zusätzlich Angebote in vier Bereichen bereit. So gibt es die „Akademie Westfalia“, hier sind die Sprach- und Integrationskurse angesiedelt, aber auch Sozial- und Bildungsprojekte, die teilweise ergänzend genutzt werden können (meist kostenpflichtig) und im Hilfeplan berücksichtigt werden können. Ferner gibt es das Lernzentrum mit ganz speziellen Möglichkeiten zur Verbesserung der schulischen Leistungen (kostenpflichtig, mit „Bildung&Teilhabe“ (BuT) kostenfrei). Als dritter Bereich gibt es das Familienzentrum, das sozialpädagogische Hilfestellungen, Familien- und Elternseminare, Freizeitangebote sowie Hausbesuche und Elternabende anbietet (Leistungen sind kostenfrei). 

Schließlich gibt es noch die Jugendplattform, die besondere Projekte z.B. zur Förderung der Identitätsbildung (UDO – Kunstprojekt) sowie aktive Freizeitgestaltung, vor allem auch während der Ferien, bereithält. 

Falldurchführung: Es gibt pro Fall einen Fallbegleiter, der als erster Ansprechpartner zwischen dem Jugendamt und dem eingesetzten Betreuer in der Familie fungiert. Die Fallbegleiter besuchen die Familien regelmäßig (etwa alle 8 Wochen), so dass sie auch für 6 

den Klienten Ansprechpartner sind, aber auch für die Betreuer. Die Fallbegleiter nehmen an den Hilfeplangesprächen teil und arbeiten aktiv an den Zielen mit. Sie besuchen etwa achtwöchentlich die Familie und geben neue Anstöße und Sichtweisen. Sie melden an das Jugendamt alle drei Monate zurück. Die Fallbegleiter haben mehr Distanz zum Fall und können mit Abstand aus der Meta-Ebene reflektieren und so neue Impulse einbringen. Letzteres geschieht bei Fallbesprechungen, in der regelmäßig stattfindenden kollegialen Beratung, in den Fallreflexionen und notwendigen Fachberatungen. Die Fallbegleiter koordinieren die verschiedenen Aktivitäten. Ein zusätzlicher Vorteil liegt in der so vereinfachten Vertretungsmöglichkeit bei Krankheit oder Urlaub. Die Betreuer sind an allen Gesprächen beteiligt, sie setzen die Planungen und Hilfen mit den Klienten um. Sie berichten regelmäßig an den Fallbegleiter, vor allem auch dann, wenn Bedenken im Fortschritt auftauchen, Änderungen nötig oder gar Beschwerden formuliert werden. 

Aktives Beschwerdemanagement: Kann ein Problem nicht direkt vom Betreuer gelöst werden, wird so der Fallbegleiter hinzugezogen. Wird unter diesen erweiterten Bedingungen auch kein gangbarer Weg gefunden und sieht auch die Fachbereichsleitung keine Möglichkeit mehr, wird das Jugendamt informiert, um direkt rückkoppeln und gegebenenfalls Änderungen (in den Planungen und Hilfestellungen) zeitnah angehen zu können (Beschwerdemanagement). Das Beschwerdemanagement wird den Klienten im Sinne der Partizipation und Transparenz im Erstgespräch erklärt. 

Das Team der sozialpädagogischen Familienhilfe umfasst derzeit zwei PsychologInnen BA, vier SozialarbeiterInnen, zwei SozialpädagogInnen, zwei systemische BeraterInnen, einen systemischen Therapeuten, Berater und Familientherapeuten (DGSF). 

Westfalia Bildungszentrum sieht sich in der grundlegenden Arbeitsweise des Familienzentrums der Idee systemischen Denkens und Handelns verpflichtet. Entsprechend des Bedürfnisses des Kindes oder der Familie entsteht ein jeweils unterschiedlicher Arbeitsauftrag, der in Berücksichtigung des Umfeldes konkretisiert werden muss. 

Dabei zählen 

1. Die Lebensweltorientierung 

Die Kontakte, sofern möglich, finden im Lebensumfeld des Klienten statt. Die Hilfe wird hier angepasst. Ziel ist es, die Ressourcen, die im Umfeld liegen (Verwandtschaft, Kindergarten, Schule, Vereine etc.), zu mobilisieren und eine unterstützende Vernetzung herbei zu führen. 

Konkret geholfen wird bei Behördengängen, Transporten, jedoch stets im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Overservicing ist zu vermeiden. Der Klient oder die Klientin kann überdies im eigenen Raum beobachtet und analysiert werden – Sprachmuster, Körpersprache, Beziehungsstrukturen, Interaktionen sowie die Raumgestaltung 7 

fließen somit in die Maßnahme ein. Es soll versucht werden, eine Herausnahme aus dem Umfeld zu vermeiden. 

2. Individualität 

Jedes Verhalten macht Sinn und ist nicht voreilig zu werten. Das bestehende System wird von den Betreuern als wichtig angesehen, sie akzeptieren und wertschätzen es. Gewohnheiten, Motivationen und Veränderungsbereitschaften aus dem bestehenden System ist die Grundlage der Arbeit, die Rahmenbedingungen gut zu erfassen ein wesentlicher Teil der Arbeit auch in Hinblick auf mögliche Veränderungen. Letztere werden mit dem Klienten oder der Klientin transparent erarbeitet und auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten zusammen geprüft und ausprobiert. 

3. Lern- und Wandlungsfähigkeit 

Der Betreuer hat eine fragende Grundhaltung und tritt mit aufrichtigem Interesse der Klientin oder dem Klienten entgegen. Er baut eine Beziehung auf, in der sich beide Seiten als Lernende verstehen, es geht um Verständnis und Vertrauen, die Ausgangsbasis für Veränderungen sind. 

Als methodische Zugänge kommen zahlreiche Interventionen zur Anwendung: biografisches Arbeiten, paradoxe Interventionen, Konfrontation, Psychoedukation, Provokation, zirkuläres Fragen, Empathie und Vieles mehr. Wichtig sind regelmäßige Reflexionen, sowohl hinsichtlich des gesamten Prozesses als auch einzelner Schritte, vor allem dann, wenn es um gewünschte Veränderungen und erste „Gehversuche“ geht. 

Verlauf der Familienhilfe 

Je nach Hilfeplangespräch werden die Zeiträume angepasst. Ausgegangen wird von mindestens zwei Kontakten in der Woche, wovon einer im Haushalt stattfindet. Ein Abweichen hiervon wird je nach Fall gemeinsam mit dem Jugendamt abgestimmt. Bei einer Kurzzeithilfe wird der Gesamtzeitraum kürzer sein, bei einer hohen Komplexität des Falles durchaus auch länger. Die Kontaktdichte hängt ebenfalls an der Komplexität und Dringlichkeit des Falles sowie an den erzielten Fortschritten. Im Zeitverlauf lässt sich in etwa folgender Zeitrahmen beschreiben. 

1. Phase: Der Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbeziehung zwischen Familie und FamilienhelferIn / BertreuerIn steht im Vordergrund der Arbeit und findet im Haushalt der Familie statt. Diese Phase von etwa drei Monaten dient dem Kennenlernen und der Abklärung von Erwartungen. 

Erste Veränderungsziele und Wünsche werden auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und Prioritäten festgelegt. Ressourcen in der Familie und des Umfeldes werden beleuchtet und gewürdigt. 8 

Die Familie wird durch die Fokussierung auf ihre Stärken motiviert und in einer konstruktiven Zusammenarbeit gestärkt (entsprechend einer tragbaren Auftragsklärung). 

2. Phase: Auf der Grundlage des Hilfeplanes erarbeitet die FamilienhelferIn mit der Familie den Selbsthilfeplan. Der Prozess bis zur Zielerreichung wird immer wieder transparent gemacht und mindestens halbjährlich gemeinsam besprochen, so dass die Familie oder das Kind Entwicklungen sehen und begreifen kann und eventuell notwendige Änderungen im Hilfeplan angegangen werden können. Alternative Verhaltensweisen und neue Strategien werden in dieser Phase erprobt und gelernt. Durch regelmäßige Reflexion werden Unterschiede zum bisherigen Verhalten sichtbar gemacht und benannt. Handlungsspielräume können so neu erlebt und erschlossen werden sowie Schritte in die Umsetzung der vereinbarten Ziele angegangen werden. 

3. Phase: In dieser Phase, maximal drei Monate, werden die erreichten Ziele überprüft und stabilisiert. Die oder der FamilienhelferIn hält sich zunehmend im Hintergrund, die Familie wird zum selbstständigen Akteur des Alltages. Die Ablösung wird vorbereitet und eine gemeinsame Schlussauswertung in Form eines abschließenden Hilfeplangesprächs durchgeführt. Es ist frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Anschlussperspektiven erarbeitet werden (Beginn schon in Phase 2). 

Unsere Qualitätssicherung hat die Sicherung und Reflexion des fachlichen Handelns und der Kompetenz unserer Mitarbeiter Im Blick. Ein wichtiges Fundament besteht in der Fallbegleitung, die flankiert wird von: 

– Einsatz von ausschließlich pädagogischen Fachkräften in der sozialpädagogischen Familienhilfe: Diplom-Sozialpädagogin, Sozialpädagogin (B.A.), vier SozialarbeiterInnen (FH), zwei Psychologen (B.A.), Dr. phil. systemischer Therapeut (DGSF-zertifiziert), zwei systemische Berater 

– Verbindliche Selbstreflexion bzw. kollegiale Beratung, Supervision und Fortbildungen, fachlicher Austausch in entsprechenden Gremien 

– Präventions- und Qualitätsmanagementbeauftragter 

– Regelmäßige Rückmeldung vom Leistungserbringer an den Auftraggeber (Jugendamt), einzelfallbezogen sowohl direkt als auch über regelmäßige Berichterstattung 

– Stete Fortbildung 

– Sicherung und Gewährleistung der Transparenz durch strukturierte Dokumentation, Berichte und Hilfspläne (fortlaufend, inkl. Kontaktnachweis, mindestens halbjährlich) 

– Beschwerdemanagement Klient, BetreuerIn, FallbegeleiterIn, Jugendamt 

– Einbindung einer zertifizierten Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII) des Jugendamtes 

 

– Bei Krisen: Rücksprache mit anderen Einrichtungen, wie zum Beispiel familiäres Netzwerk (nahestehende Verwandte), Schule oder KITA, eventuell religiöse Institutionen und Vereine und medizinisch psychologische Fachkräfte, die Teil des Helfernetzwerks sind 

– Regelmäßige Evaluation des Prozesses 

Generell wird bei Westfalia Bildungszentrum e.V. und somit auch beim Familienzentrum darauf geachtet, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten wird. Mit personenbezogenen Daten wird sensibel umgegangen. Einwilligungen, die z. B. für die Berichterstattung dem Jugendamt gegenüber oder zur Kontaktaufnahme im Helfernetzwerk notwendig sind, werden in Abstimmung mit dem Klienten / der Klientin besprochen, transparent gemacht und eingeholt. 

Es kommen vor allem folgende Datenschutzvorschriften zur Geltung, die für die Mitarbeiter bindend sind: 

§35 SGB I – besonderer Schutz von Sozialdaten (Weiterleitung von Daten nur mit Einwilligung oder zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohles oder eines rechtfertigenden Notstandes (§34 StGB). 

§65 SGB VIII – besonderer Vertrauensschutz in der Hilfe, Daten werden nur nach Erfordernis und Zweckbindung erhoben, also nur die, die für die Arbeit relevant sind (§§ 62,64 SGB VIII). 

§§67a – 85SGB X – Schutz der Sozialdaten, inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 78a SGB X). 

§ 203 StGB – berufliche Geheimhaltungspflichten