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-nach Terminvereinbarung-

Sozialpädagogische Familienhilfe

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Familien, in denen ein oder mehrere Mitglieder Probleme haben, brauchen Unterstützung, auch und gerade dann, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe geht, also um die Zukunftschancen der Kinder und der ganzen Familie! Kinder benachteiligter Eltern wachsen oft in einer ausgesprochen schwierigen Situation auf, eventuell verstärkt durch einen Migrationshintergrund. Die Kinder laufen Gefahr im Laufe ihres Lebens selber eine Beeinträchtigung zu entwickeln oder sozial benachteiligt zu werden. Die Reduzierung des Gefährdungspotentials hängt erheblich von der Unterstützung der Kinder durch Dritte ab. Die sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) setzt genau hier an und hilft alltagsnah und selbststärkend Lösungen zu erarbeiten, die für die Zukunft besser funktionieren.

Um die bestmöglichen Wege auszuloten ist es wichtig, dass die ambulante Hilfe vom Familienzentrum Westfalia individuell und zusammen mit den Kindern und Familien nebst Amt umgesetzt wird. Da Westfalia selbst eine Migrantenorganisation ist, werden nur erfahrene und mit den besonderen Umständen vertraute Mitarbeiter eingesetzt. So weisen die Mitarbeiter meist selbst einen Migrationshintergrund auf und sprechen nicht selten auch die eigene Sprache (türkisch, arabisch, deutsch, englisch, französisch). Der Zugang wird erleichtert und so rasch Vertrauen hergestellt, eine gute Voraussetzung für die weitere Arbeit.

Ein weiterer Vorteil vom Familienzentrum Westfalia sind die zusätzlichen Angebote (meist kostenfrei), die von den Kindern und auch den Eltern in Anspruch genommen werden können. Die “vernetzten Hilfen” verstärken zusätzlich die geplanten und angestrebten Veränderungen und damit die Chance auf ein gutes Miteinander – nicht nur im Familienkreis.

Eingesetzte Methoden

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat viele unterschiedliche Arbeitsmethoden und Interventionsformen wie z. B.:

  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche
  • Erziehungsberatung
  • Krisenmanagement und Konfliktbewältigung
  • Resilienz- und Kompetenzförderung
  • Vernetzung im Sozialraum

Grundlage der Arbeit ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Fachkraft und Klient*in, ein Partizipationsempfinden – der/die Klienten*in wird in Entscheidungen eingebunden und ein generelles fachlich-professionelles Handeln

 

Konzept: Sozialpädagogische Familienhilfe Schwerpunkt Migration

Familien, in denen ein oder mehrere Mitglieder beeinträchtigt sind, benötigen besondere Unterstützung bei der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

Kinder psychisch erkrankter oder (auch sozial) beeinträchtigter Eltern wachsen oft in einer ausgesprochen schwierigen Situation auf, insbesondere dann, wenn ein Migrations-hintergrund zusätzlich belastend hinzukommt. Sie haben dann ein erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selber eine psychisch-soziale Beeinträchtigung zu entwickeln und / oder sozial benachteiligt zu werden. Dies ist zum einen in einer vielleicht genetischen Disposition zu begründen, zum anderen spielen jedoch psychosoziale Faktoren eine mindestens ebenso große Rolle (inkl. des Migrationshintergrundes). Die Reduzierung des Gefährdungspotentials hängt also zu einem Großteil von der Unterstützung ab, die die Kinder kranker oder beeinträchtigter Eltern durch Dritte als Familie erfahren. 

Für Eltern, die beeinträchtigt oder psychisch erkrankt sind, ist die Erziehung der Kinder, die Haushaltsführung, Gestaltung des Alltags und der Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung oder Krankheit häufig nur mit Unterstützung zu bewältigen. Um die Verhaltensweisen der Eltern einordnen, nachvollziehen und somit die individuell notwendige Unterstützung anbieten zu können, ist nicht nur die erforderliche berufliche Erfahrung notwendig, sondern auch die Perspektive hilfreich, die sich aus der Sicht aus einem Migrationshintergrund ergibt. In Hinblick auf die Motivation zur Mitarbeit und Kooperationsbereitschaft der Eltern sowie der qualifizierten Begleitung kommt diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung und Begleitung, die Westfalia Bildungszentrum e.V. als Migrantenorganisation mit ihrem Familienzentrum für den speziellen Personenkreis anbietet. Die Hilfe wird passgenau und flexibel an den Bedürfnissen der Kinder angepasst (s.u.). 

Zielgruppen unserer Arbeit sind Kinder (bis 14 Jahre) und Familien vorwiegend mit Migrationshintergrund. Unsere Tätigkeiten reichen von der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ (§ 31 SGB VIII) bis zur individuellen Entwicklung und Erstellung der Hilfeplanung gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Kind (§ 36 SGB VIII) – jeweils in Absprache und enger Rückkopplung mit dem Jugendamt der Stadt Dortmund. 

Je jünger ein Kind ist, desto intensiver findet die Arbeit mit den Sorgeberechtigten und dem Umfeld des Kindes statt. Es gibt zusätzlich die Möglichkeiten innerhalb von Westfalia Bildungszentrum e.V. für die Kinder, die Lern-/Jugendplattform zu nutzen, so dass sie andere Gleichaltrige kennenlernen können. Kostenfrei angeboten werden Spielenachmittage, gemeinschaftliche Lernunterstützung sowie sportlich-kulturelle Ausflüge und Aktionen. 

Sie erleben sich in Gruppen (soziales Lernen), erarbeiten sich gemeinsame neue Perspektiven (z.B. im Kunstprojekt „UDO“ – Unser Dortmund) und lernen voneinander (schulische Belange, Berufsvorbereitung, Mentoring oder in gemeinsamen Aktivitäten wie 3 

Ausflüge und gemeinsame Kochabende). Geschwister können hier zusätzlich altersgerecht einbezogen werden. 

Neben den Kindern können auch die Eltern bei Westfalia im Rahmen des Familienzentrums „vernetzte Hilfen“ in Anspruch nehmen und in laufende Angebote eingebunden werden. Den Eltern steht hier die Erziehungsberatung des Zentrums offen; diese Leistung des Zentrums bietet suchenden Eltern flexible Hilfen zur Erziehung an, die in Einzelgesprächen aber auch in kleinen Gruppen umgesetzt werden. Themenfelder der offenen Angebote des Familienzentrums für die Eltern sind Beratungen in Erziehungsfragen, zusätzlich zum Stressmanagement, Zeitplanungen, Schaffung von Tagesstrukturen sowie Begleitungen, Familien- und Elternseminare, aufsuchende Hilfen sowie Elternabende. Ziel ist es hier einen Austausch unter den Eltern zu fördern sowie Hilfestellungen zur Bewältigung des teilweise für die Eltern schwierigen Alltages zu geben. 

Jede Anfrage des Jugendamtes wird zunächst von einem Fallbegleiter bei Westfalia Bildungszentrum entgegengenommen. Dieser bleibt Kontaktperson für den zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt und steht im engen, regelmäßigen Austausch mit der Familie und dem zuständigen Betreuer. Der Fallbegleiter koordiniert den Verlauf der Maßnahme, ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, bildet eine Metaebene und ist Kontrollinstanz. 

In jedem Einzelfall wird in der Falleingangsphase je nach Fall die Art und Dauer der Hilfe mit dem zuständigen Jugendamt abgesprochen (Hilfeplangespräch). Es wird für jeden Fall eine eigene, individuell ausgerichtete Herangehensweise im Fallteam erarbeitet und ein passender Fallbetreuer beauftragt. Der Arbeitsauftrag wird der jeweiligen Situation wirkungsorientiert angepasst (prozessorientiertes Arbeiten). Es wird genau darauf geachtet, dass das Spannungsfeld zwischen zu direktiven Anleitungen und der Gefahr des Systemdrucks ausgehalten und produktiv genutzt wird. 

Zusammen mit dem Jugendamt, den Sorgeberechtigten und dem Kind wird eine Hilfeplanung entwickelt und erstellt (§ 36 SGB VIII). Anknüpfungspunkt ist die Selbstverantwortung und Motivation des Klienten – Hilfe zur Selbsthilfe, denn an seinen Ressourcen orientiert sich die Maßnahme. Das Kind wird im Sinne der Partizipation in alle Entscheidungsprozesse eingebunden (maximale Transparenz). Dies gilt, jeweils altersgemäß, bereits beim Erstgespräch, für die Erziehungs- und Hilfeplanung als auch für die Berichterstattung, in dem die betreffenden Passagen und Einschätzungen gemeinsam diskutiert und reflektiert werden. Auch die Eltern werden in den Prozess von Anfang an einbezogen. 

Es besteht Flexibilität von Seiten unserer Betreuer innerhalb des Stundenkontingents. So arbeiten wir – soweit es z.B. die Arbeitszeit der Eltern erfordert – regelmäßig auch nach 16 Uhr. Viele der „vernetzten“ Maßnahmen bei Westfalia Bildungszentrum e.V. finden in den frühen Abendstunden statt, damit auch Familien daran teilnehmen können. 

Das Angebot im Familienzentrum reicht von niederschwelligen Sprachkursen und kulturell orientierten Treffen (zur Förderung der Inklusion) bis hin zu Kochabenden, Freizeitaktionen 4 

oder dem wöchentlich stattfindenden Frauencafé (zweischichtig). Letztere Angebote dienen der Förderung zur Verselbstständigung im privaten Umfeld. 

Wir sorgen für die Vernetzung aller für den Hilfeplan relevanten Personen und Institutionen (inkl. des Kontaktes zur Schule, Kita, OGS und Sonstige). Proaktiv wird eine konstruktive Veränderung der Situation angestrebt. Wir legen Wert auf zügige, transparente und unkomplizierte Kommunikation nach innen und außen. 

Die Herangehensweise ist systemisch, das Umfeld und der Sozialraum (Migrationsmilieu etc.) werden einbezogen. Die Teilnahme der gesamten Familie an den „vernetzten“ Möglichkeiten bei Westfalia wird gemeinsam erwogen, so können die Kinder und die Eltern sich an den Angeboten des Familienzentrums, zum Beispiel „UDO“ beteiligen und hier ihren Interessen nachgehen. 

Unser Ziel ist eine belastbare Beziehung zwischen Betreuer und Klient, die von Empathie, Verständnis und gegenseitigem Respekt geprägt ist, jedoch ohne Gefälligkeit. Insgesamt geht es darum, dass sich die Klienten mit den Angeboten und den Hilfestellungen wohl fühlen können, dass zu ihnen eine positive Arbeitsbeziehung hergestellt werden kann, die nicht nur in der betreuenden Beziehung gesehen wird, sondern auch im Umfeld. Das soziale Lernen, das Stärken von Ressourcen sowie die Erarbeitung von Handlungsalternativen können so leichter angegangen und letztere im Alltag leichter ausprobiert werden. 

Bei Verdacht der Gefährdung des Wohles eines Kindes wird das Jugendamt der Stadt Dortmund umgehend informiert und einbezogen. Die Fachkraft des Schutzauftrags (§ 8 SGB VIII) des Jugendamtes wird eingebunden und wirkt an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit. Die Entscheidung obliegt dabei selbstverständlich der insofern erfahrenen Fachkraft (gemäß §§ 8a, 8b und §4 KKG). Hilfen bei Inobhutnahme oder Rückführungsmaßnahmen sind möglich, stets in Rücksprache und auf Weisung des Jugendamtes. 

Berichterstattung: Der Fallverlauf wird nachvollziehbar und regelmäßig dokumentiert. Die regelmäßigen Berichte umfassen mindestens die Punkte: 

  • Kurze Beschreibung des jeweiligen Verlaufs der Kontakte 
  • Beschreibung zentraler Komponenten wie z.B. der Entwicklungsstand des Kindes 
  • Einschätzung der Besonderheiten der Beziehungsstrukturen unter Berücksichtigung der eigenen Veränderungsbereitschaft und der Veränderungsbereitschaft der Umgebung 
  • Einsatz methodischer Elemente aus den Bereichen Ermutigung und Aktivierung (wichtig für den Beziehungsaufbau), direktiver und kontrollierender Elemente. 
  • Einsatz protektiver Ressourcen (außerfamiliär) beim Träger, hier Westfalia Bildungszentrum e.V. oder außerhalb des Trägers (Helfernetzwerk oder Vereine, Gruppen etc.). 
  • Einschätzungen und Bewertungen des Prozessverlaufs auf Basis des Hilfeplanes. 
  • Empfehlung einer – sofern erforderlichen – möglichen Neuausrichtung oder Nachjustierung der Ziele (fortlaufende Evaluation des Fallverlaufes). 

Migration: Westfalia Bildungszentrum e.V. ist ein Verein, der 1995 von Migrantinnen und Migranten gegründet wurde. Der Verein verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Gegenüber anderen Trägern bietet das Familienzentrum von Westfalia einen hervorragenden Zugang zur Zielgruppe. Einerseits sind die betroffenen Menschen Westfalia durch das bestehende Angebot bereits schon bekannt (Sprach- und Integrationskurse, aus dem Familienzentrum oder der Jugendplattform), andererseits haben Menschen mit Migrationshintergrund zu den Mitarbeitenden einer Migrantenorganisation eventuell mehr Vertrauen und weniger Hemmungen. Kurz: Die Kontaktaufnahme sowie Anbindung könnte leichter verlaufen. Zusätzlich sind die spezifischen Probleme von Migrantinnen und Migranten Westfalia bekannt, auch das ein Vorteil und nicht zuletzt ist noch die Sprachbarriere zu nennen. Die Mitarbeitenden sprechen Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Persisch, Albanisch, Mazedonisch, Russisch, Englisch und Französisch – es sind viele Sprachen durch die MitarbeiterInnen im Familienzentrum vorhanden, weitere können bei Bedarf als Übersetzer hinzugezogen werden. 

Verknüpfung mit bestehenden Projekten: Das Westfalia Bildungszentrum bietet die Möglichkeit für Menschen an verschiedenen Projekten und Kursen teilzunehmen. Je nach Einzelfallbedarf kann das Angebot der SPFH im Familienzentrum problemlos mit den laufenden Projekten oder passenden Kursen des Bildungszentrums verknüpft werden. Ganz konkret gibt es z.B. „FIT in Deutsch (Ferien-Intensiv-Training), den „Talent-Campus“ (Spielenachmittage, Filmbesuche, etc.) – beides geförderte Projekte (für die Teilnehmenden kostenfrei), oder z.B. ein Projekt für Frauen zum Thema sexuelle Gewalt (It’s my life). Kostenfrei sind alle öffentlich geförderten Projekte (z.B. BAMF-Projekte). Nicht nur, dass der Klient oder die Klientin sich so gut eingebunden und gewertschätzt fühlt, neue Kontakte knüpfen kann, ist wichtig, sondern auch, dass er oder sie ergänzend an sozialen Projekten oder Kursen teilnehmen kann, die zusätzlich einen positiven Input neben der offiziellen SPFH leisten. 

Westfalia hält zusätzlich Angebote in vier Bereichen bereit. So gibt es die „Akademie Westfalia“, hier sind die Sprach- und Integrationskurse angesiedelt, aber auch Sozial- und Bildungsprojekte, die teilweise ergänzend genutzt werden können (meist kostenpflichtig) und im Hilfeplan berücksichtigt werden können. Ferner gibt es das Lernzentrum mit ganz speziellen Möglichkeiten zur Verbesserung der schulischen Leistungen (kostenpflichtig, mit „Bildung&Teilhabe“ (BuT) kostenfrei). Als dritter Bereich gibt es das Familienzentrum, das sozialpädagogische Hilfestellungen, Familien- und Elternseminare, Freizeitangebote sowie Hausbesuche und Elternabende anbietet (Leistungen sind kostenfrei). 

Schließlich gibt es noch die Jugendplattform, die besondere Projekte z.B. zur Förderung der Identitätsbildung (UDO – Kunstprojekt) sowie aktive Freizeitgestaltung, vor allem auch während der Ferien, bereithält. 

Falldurchführung: Es gibt pro Fall einen Fallbegleiter, der als erster Ansprechpartner zwischen dem Jugendamt und dem eingesetzten Betreuer in der Familie fungiert. Die Fallbegleiter besuchen die Familien regelmäßig (etwa alle 8 Wochen), so dass sie auch für 6 

den Klienten Ansprechpartner sind, aber auch für die Betreuer. Die Fallbegleiter nehmen an den Hilfeplangesprächen teil und arbeiten aktiv an den Zielen mit. Sie besuchen etwa achtwöchentlich die Familie und geben neue Anstöße und Sichtweisen. Sie melden an das Jugendamt alle drei Monate zurück. Die Fallbegleiter haben mehr Distanz zum Fall und können mit Abstand aus der Meta-Ebene reflektieren und so neue Impulse einbringen. Letzteres geschieht bei Fallbesprechungen, in der regelmäßig stattfindenden kollegialen Beratung, in den Fallreflexionen und notwendigen Fachberatungen. Die Fallbegleiter koordinieren die verschiedenen Aktivitäten. Ein zusätzlicher Vorteil liegt in der so vereinfachten Vertretungsmöglichkeit bei Krankheit oder Urlaub. Die Betreuer sind an allen Gesprächen beteiligt, sie setzen die Planungen und Hilfen mit den Klienten um. Sie berichten regelmäßig an den Fallbegleiter, vor allem auch dann, wenn Bedenken im Fortschritt auftauchen, Änderungen nötig oder gar Beschwerden formuliert werden. 

Aktives Beschwerdemanagement: Kann ein Problem nicht direkt vom Betreuer gelöst werden, wird so der Fallbegleiter hinzugezogen. Wird unter diesen erweiterten Bedingungen auch kein gangbarer Weg gefunden und sieht auch die Fachbereichsleitung keine Möglichkeit mehr, wird das Jugendamt informiert, um direkt rückkoppeln und gegebenenfalls Änderungen (in den Planungen und Hilfestellungen) zeitnah angehen zu können (Beschwerdemanagement). Das Beschwerdemanagement wird den Klienten im Sinne der Partizipation und Transparenz im Erstgespräch erklärt. 

Das Team der sozialpädagogischen Familienhilfe umfasst derzeit zwei PsychologInnen BA, vier SozialarbeiterInnen, zwei SozialpädagogInnen, zwei systemische BeraterInnen, einen systemischen Therapeuten, Berater und Familientherapeuten (DGSF). 

Westfalia Bildungszentrum sieht sich in der grundlegenden Arbeitsweise des Familienzentrums der Idee systemischen Denkens und Handelns verpflichtet. Entsprechend des Bedürfnisses des Kindes oder der Familie entsteht ein jeweils unterschiedlicher Arbeitsauftrag, der in Berücksichtigung des Umfeldes konkretisiert werden muss. 

Dabei zählen 

1. Die Lebensweltorientierung 

Die Kontakte, sofern möglich, finden im Lebensumfeld des Klienten statt. Die Hilfe wird hier angepasst. Ziel ist es, die Ressourcen, die im Umfeld liegen (Verwandtschaft, Kindergarten, Schule, Vereine etc.), zu mobilisieren und eine unterstützende Vernetzung herbei zu führen. 

Konkret geholfen wird bei Behördengängen, Transporten, jedoch stets im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Overservicing ist zu vermeiden. Der Klient oder die Klientin kann überdies im eigenen Raum beobachtet und analysiert werden – Sprachmuster, Körpersprache, Beziehungsstrukturen, Interaktionen sowie die Raumgestaltung 7 

fließen somit in die Maßnahme ein. Es soll versucht werden, eine Herausnahme aus dem Umfeld zu vermeiden. 

2. Individualität 

Jedes Verhalten macht Sinn und ist nicht voreilig zu werten. Das bestehende System wird von den Betreuern als wichtig angesehen, sie akzeptieren und wertschätzen es. Gewohnheiten, Motivationen und Veränderungsbereitschaften aus dem bestehenden System ist die Grundlage der Arbeit, die Rahmenbedingungen gut zu erfassen ein wesentlicher Teil der Arbeit auch in Hinblick auf mögliche Veränderungen. Letztere werden mit dem Klienten oder der Klientin transparent erarbeitet und auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten zusammen geprüft und ausprobiert. 

3. Lern- und Wandlungsfähigkeit 

Der Betreuer hat eine fragende Grundhaltung und tritt mit aufrichtigem Interesse der Klientin oder dem Klienten entgegen. Er baut eine Beziehung auf, in der sich beide Seiten als Lernende verstehen, es geht um Verständnis und Vertrauen, die Ausgangsbasis für Veränderungen sind. 

Als methodische Zugänge kommen zahlreiche Interventionen zur Anwendung: biografisches Arbeiten, paradoxe Interventionen, Konfrontation, Psychoedukation, Provokation, zirkuläres Fragen, Empathie und Vieles mehr. Wichtig sind regelmäßige Reflexionen, sowohl hinsichtlich des gesamten Prozesses als auch einzelner Schritte, vor allem dann, wenn es um gewünschte Veränderungen und erste „Gehversuche“ geht. 

Verlauf der Familienhilfe 

Je nach Hilfeplangespräch werden die Zeiträume angepasst. Ausgegangen wird von mindestens zwei Kontakten in der Woche, wovon einer im Haushalt stattfindet. Ein Abweichen hiervon wird je nach Fall gemeinsam mit dem Jugendamt abgestimmt. Bei einer Kurzzeithilfe wird der Gesamtzeitraum kürzer sein, bei einer hohen Komplexität des Falles durchaus auch länger. Die Kontaktdichte hängt ebenfalls an der Komplexität und Dringlichkeit des Falles sowie an den erzielten Fortschritten. Im Zeitverlauf lässt sich in etwa folgender Zeitrahmen beschreiben. 

1. Phase: Der Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbeziehung zwischen Familie und FamilienhelferIn / BertreuerIn steht im Vordergrund der Arbeit und findet im Haushalt der Familie statt. Diese Phase von etwa drei Monaten dient dem Kennenlernen und der Abklärung von Erwartungen. 

Erste Veränderungsziele und Wünsche werden auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und Prioritäten festgelegt. Ressourcen in der Familie und des Umfeldes werden beleuchtet und gewürdigt. 8 

Die Familie wird durch die Fokussierung auf ihre Stärken motiviert und in einer konstruktiven Zusammenarbeit gestärkt (entsprechend einer tragbaren Auftragsklärung). 

2. Phase: Auf der Grundlage des Hilfeplanes erarbeitet die FamilienhelferIn mit der Familie den Selbsthilfeplan. Der Prozess bis zur Zielerreichung wird immer wieder transparent gemacht und mindestens halbjährlich gemeinsam besprochen, so dass die Familie oder das Kind Entwicklungen sehen und begreifen kann und eventuell notwendige Änderungen im Hilfeplan angegangen werden können. Alternative Verhaltensweisen und neue Strategien werden in dieser Phase erprobt und gelernt. Durch regelmäßige Reflexion werden Unterschiede zum bisherigen Verhalten sichtbar gemacht und benannt. Handlungsspielräume können so neu erlebt und erschlossen werden sowie Schritte in die Umsetzung der vereinbarten Ziele angegangen werden. 

3. Phase: In dieser Phase, maximal drei Monate, werden die erreichten Ziele überprüft und stabilisiert. Die oder der FamilienhelferIn hält sich zunehmend im Hintergrund, die Familie wird zum selbstständigen Akteur des Alltages. Die Ablösung wird vorbereitet und eine gemeinsame Schlussauswertung in Form eines abschließenden Hilfeplangesprächs durchgeführt. Es ist frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Anschlussperspektiven erarbeitet werden (Beginn schon in Phase 2). 

Unsere Qualitätssicherung hat die Sicherung und Reflexion des fachlichen Handelns und der Kompetenz unserer Mitarbeiter Im Blick. Ein wichtiges Fundament besteht in der Fallbegleitung, die flankiert wird von: 

– Einsatz von ausschließlich pädagogischen Fachkräften in der sozialpädagogischen Familienhilfe: Diplom-Sozialpädagogin, Sozialpädagogin (B.A.), vier SozialarbeiterInnen (FH), zwei Psychologen (B.A.), Dr. phil. systemischer Therapeut (DGSF-zertifiziert), zwei systemische Berater 

– Verbindliche Selbstreflexion bzw. kollegiale Beratung, Supervision und Fortbildungen, fachlicher Austausch in entsprechenden Gremien 

– Präventions- und Qualitätsmanagementbeauftragter 

– Regelmäßige Rückmeldung vom Leistungserbringer an den Auftraggeber (Jugendamt), einzelfallbezogen sowohl direkt als auch über regelmäßige Berichterstattung 

– Stete Fortbildung 

– Sicherung und Gewährleistung der Transparenz durch strukturierte Dokumentation, Berichte und Hilfspläne (fortlaufend, inkl. Kontaktnachweis, mindestens halbjährlich) 

– Beschwerdemanagement Klient, BetreuerIn, FallbegeleiterIn, Jugendamt 

– Einbindung einer zertifizierten Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII) des Jugendamtes 

 

– Bei Krisen: Rücksprache mit anderen Einrichtungen, wie zum Beispiel familiäres Netzwerk (nahestehende Verwandte), Schule oder KITA, eventuell religiöse Institutionen und Vereine und medizinisch psychologische Fachkräfte, die Teil des Helfernetzwerks sind 

– Regelmäßige Evaluation des Prozesses 

Generell wird bei Westfalia Bildungszentrum e.V. und somit auch beim Familienzentrum darauf geachtet, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten wird. Mit personenbezogenen Daten wird sensibel umgegangen. Einwilligungen, die z. B. für die Berichterstattung dem Jugendamt gegenüber oder zur Kontaktaufnahme im Helfernetzwerk notwendig sind, werden in Abstimmung mit dem Klienten / der Klientin besprochen, transparent gemacht und eingeholt. 

Es kommen vor allem folgende Datenschutzvorschriften zur Geltung, die für die Mitarbeiter bindend sind: 

§35 SGB I – besonderer Schutz von Sozialdaten (Weiterleitung von Daten nur mit Einwilligung oder zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohles oder eines rechtfertigenden Notstandes (§34 StGB). 

§65 SGB VIII – besonderer Vertrauensschutz in der Hilfe, Daten werden nur nach Erfordernis und Zweckbindung erhoben, also nur die, die für die Arbeit relevant sind (§§ 62,64 SGB VIII). 

§§67a – 85SGB X – Schutz der Sozialdaten, inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 78a SGB X). 

§ 203 StGB – berufliche Geheimhaltungspflichten