Angeboten
- Ansprechpartnerin
Frau S. Aktas
Bereichsleitung
Weiterbildung und Maßnahmen
0231 – 330 154 38
[email protected]
Sprechstunden
Montag – Freitag
09:00 – 16:00 Uhr
-nach Terminvereinbarung-
Anerkennung vom im Ausland erworbener Abschlüsse in Deutschland
- Berufliche Qualifikationen/Berufsausbildung (reglementiert /nicht reglementiert), Schulabschluss, Studienabschluss (Diplom/M.A.-M.Sc. oder B.A.-B.Sc.)?
- Wer einen Antrag zur Anerkennung von schulischen oder beruflichen Qualifikationen stellen möchte, muss einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) und einen festen Wohnsitz (1. Wohnsitz/Hauptwohnsitz) in NRW haben.
- Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt.
- Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Abschlüssen.
- Da die Möglichkeiten der Anerkennung je Abschluss (Teilqualifikationen) variieren können, ist es ratsam, sich umfassend zum Anerkennungsprozess beraten zu lassen.
- Anerkennungsverfahren können gebührenpflichtig sein.
- Für Ratsuchende im ALG II oder ALG I Bezug können die Kosten übernommen werden.
- Termine
- 26.01.2022
- 30.03.2022
- 25.05.2022
- Uhrzeit
jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr (3UE)
- Teilnehmer
Mindestteilnehmerzahl: 5
- Gebühr
36€
- Kursort
Westfalia Bildungszentrum e.V. | Bissenkamp 12-16, 44135 Dortmund
- Dozent*in
Frau Altunoglu
Diplom- Pädagogin/Bildungsberaterin (auch auf Englisch und Türkisch)
Online Anmeldung