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Herr B. Oran
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Berufsbezogene Sprachkurse (DeuFÖV)
nach §45a AufenthG
Das Westfalia Bildungszentrum e.V. ist ein zugelassener Integrationskursträger (Bamf-Zulassung) in Dortmund. Wir bieten zahlreiche berufsbezogene Sprachkurse mit erfahrenen Lehrkräften an.
Das Programm stärkt die sprachlichen Kompetenzen von Teilnehmenden, um sie besser in den hiesigen Arbeitsmarkt zu integrieren oder um ihnen die Teilnahme an Weiterbildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG (Berufssprachkurse) werden vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden Berufssprachkursen werden arbeitssuchende Migrant*innen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Erreichbare Sprachniveaus:
A2 + Beruf 400 Unterrichtsstunden
B1 + Beruf 400 Unterrichtsstunden
B2 + Beruf 500 Unterrichtsstunden
C1 + Beruf 400 Unterrichtsstunden
Zielgruppen:
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer*innen (insbesondere auch: Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger*innen und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Die Kurse innerhalb der berufsbezogenen Deutschsprachförderung verbinden Deutschunterricht mit beruflicher Qualifizierung. Inhalte rund um das Thema Arbeit und Beruf werden fokussiert, so dass die Lernenden besser in der Arbeitswelt kommunizieren können. Ziel der Berufssprachkurse ist es, Lernende auf das Berufsleben vorzubereiten, ihnen zu ermöglichen eine Arbeit zu finden oder den bisherigen Beruf besser ausüben zu können.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Diese Voraussetzung muss von Geduldeten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, nicht erfüllt sein.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
- Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV i.V.m. 45a Abs. 2 Satz 3, 4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören ab dem 01.08.2019 Syrien und Eritrea.
- Bürgerinnen und Bürger der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Dauer der Kurse:
Abschluss / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemeinen berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 erhält der Teilnehmer durch den Träger ein TELC- Zertifikat, welches dem Ergebnis der TELC- Prüfung entspricht.