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Angeboten

Frau S. Aktas
Bereichsleitung
Weiterbildung und Maßnahmen

0231 – 330 154 38
[email protected]

Sprechstunden
Montag – Freitag 
09:00 – 16:00 Uhr
-nach Terminvereinbarung-

Anerkennung vom im Ausland erworbener Abschlüsse in Deutschland

  • Berufliche Qualifikationen/Berufsausbildung (reglementiert /nicht reglementiert), Schulabschluss, Studienabschluss (Diplom/M.A.-M.Sc. oder B.A.-B.Sc.)?
  • Wer einen Antrag zur Anerkennung von schulischen oder beruflichen Qualifikationen stellen möchte, muss einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) und einen festen Wohnsitz (1. Wohnsitz/Hauptwohnsitz) in NRW haben.
  • Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt.
  • Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Abschlüssen.
  • Da die Möglichkeiten der Anerkennung je Abschluss (Teilqualifikationen) variieren können, ist es ratsam, sich umfassend zum Anerkennungsprozess beraten zu lassen.
  • Anerkennungsverfahren können gebührenpflichtig sein.
  • Für Ratsuchende im ALG II oder ALG I Bezug können die Kosten übernommen werden.

jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr (3UE)

Mindestteilnehmerzahl: 5

36€

Westfalia Bildungszentrum e.V. | Bissenkamp 12-16, 44135 Dortmund

Frau Altunoglu
Diplom- Pädagogin/Bildungsberaterin (auch auf Englisch und Türkisch)